Wissenswertes:
- Informationen zum hydraulischen Abgleich: https://www.vdzev.de/service/formulare-hydraulischer-abgleich/ und bei der DENA: folgt
- Infos zu Dämmstoffen: https://www.ipeg-institut.de/index.php?article_id=4
- Link zur deutschen Umwelthilfe: folgt
Good News:
Seit dem 01.01.2024 läuft die BEG EM und WG Förderung wieder mit teilweise erhöhten Fördersätzen
Wiederaufnahme der BAFA-Zuschüsse zur Energieberatung/dem iSFP im Januar 2024.
Seit dem 21.02.2022 läuft die BEG WG Förderung für Bestandsgebäude wieder.
Am 19.06.2020 beschließt der Bundestag den fast ausgeschöpften Solardeckel samt EEG Förderung zu kippen! Damit werden PV-Anlagen auch in Zukunft gefördert, sofern diese in das öffentliche Netz einspeisen.
Am 24.01.2020 wurden die KfW-Programme 151, 152, 153 und 430 um 10% erhöht und die anrechenbaren Gesamtkosten bei den Effizienzhäusern auf 120.000,-€ erhöht.
Zum 01.01.2020 erhöht das BAFA seine Förderungen bei Heizungen die erneuerbare (oder nachwachsende) Rohstoffe nutzen auf bis zu 45 Prozent!
Die Bundesregierung plant augenscheinlich die Erhöhung der KfW-Programme (Einzelmaßnahmen und Effizienzhäuser) zur Sanierung von Wohngebäuden um 10% zum Jahreswechsel.
Stand: 02.11.2019
Laut einer Forsa-Studie aus dem Jahr 2015 sind 98% der befragten Hauseigentümer welche in den letzten 10 Jahren energetisch saniert haben zufrieden bis sehr zufrieden mit dem Ergebnis. 60% fühlen sich nach der Sanierung auch wohler in Ihrem Haus als zuvor (bspw. durch erhöhten Wohnkomfort).
Seit dem 01.04.2016 bietet die KfW im Programm 153 (Neubau) eine neue Effizienzhausstufe an (Eff.-Haus 40 Plus) an. Die Zuschüsse stehen nun bei 15% (Eff.-Haus 40 Plus), 10% (Eff.-Haus 40), bzw. 5% (Eff.-Haus 55). Diese sind nun allesamt auf 100.000,-€ pro Wohneinheit bezogen und nicht mehr 50.000,-€ pro Wohneinheit wie bisher. Zudem wird die Begleitung durch einen Sachverständigen mit max. 4.000,-€ (50% der Kosten) gefördert.
Stand: 01.04.2016
Seit dem 01.01.2016 findet sich bei der KfW als "Einzelmaßnahme" zusätzlich das sog. Lüftungs- und/oder Heizungspaket mit 15,00% Zuschuss in der Zuschussvariante und 12,50% Tilgungszuschuss in der Kreditvariante an.
Stand: 01.01.2016
Zum 01.08.2015 erhöhten sich die anrechenbaren Kosten der KfW in den Programmen 151 und 430 auf 100.000,-€ pro Wohneinheit. Zudem gibt es einen 7,50% Tilgungszuschuss bei Einzelmaßnahmen im Programm 152 und eine Erhöhung der Tilgungszuschüsse auf bis zu 27,5% bei zeitgleicher Finanzierung im Programm 151 mit aktuell 0,75%. Im Programm 430 ist der maximale Zuschuss des Effizienzhauses 55 bei 30% oder eben 30.000,-€.
Stand: 13.07.2015
Seit dem 01.03.2015 wird die Vor-Ort-Beratung des Bundes inhaltlich praxisnäher und besser bezuschusst. Maximal werden bei 1-2 Wohneinheiten 800,-€ oder bis zu 60% der Kosten durch das BAFA getragen und so vom Staat bezahlt. Bei mind. 3 Wohneinheiten beträgt der max. Zuschuss 1.100,-€ und die Besprechung in der Eigentümerversammlung oder Sitzungen des Beirats werden separat mit 500,-€ vergütet.
Stand: 07.01.2015
Die staatliche Förderung im Programm 151 (KfW-Effizienzhaus - Kreditvariante) hat nun parallel zum 1,00% Zinssatz auf 10 Jahre (bei 1-2 tilgungsfreien Jahren) einen Tilgungszuschuss von bis zu 22,5% der förderfähigen Kosten.
Stand: 07.01.2015
Der Ölpreis fällt und fällt da augenscheinlich ein Kräftemessen zwischen der einigen Mitgliedern der OPEC und der Fracking Industrie stattfindet. Leider löst das nicht langfristig unser Problem der immer knapperen und schwerer zu erreichenden Ressourcen.
Stand: 07.01.2015
Seit dem 01.06.2014 ist die Baubegleitung energetischer Maßnahmen in Verbindung mit KfW-Fördermitteln vorgeschrieben. Dies dient der Erhöhung Qualität bei der Umsetzung energetischer Maßnahmen. Zudem übernimmt die KfW 50% der förderfähigen Kosten des Sachverständigen (bis max. 4.000,-€).
Die Energieeinspar-Verordnung (EnEV) 2014 ist am 01.05.2014 in Kraft getreten.
Ab dem 26.09.2015 müssen Raumheizgeräte (Heizkessel, KWK oder Wärmepumpen), Kombiheizgeräte sowie Verbundanlagen aus Raum- oder Kombiheizgeräten, Temperaturreglern u. thermischen Solaranlagen mit Etiketten gekennzeichnet werden, welche die jahreszeitbedingte Energieeffizienz ausweist. Leider sagen die zueghörigen Effizienzklassen (ähnlich wie bei Kühlschränken, Waschmaschinen u. Trocknern) nicht allzuviel über die tatsächlichen Energiekosten aus. Wir klären Sie hierzu gerne auf.
Es ist vollbracht: die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) ist beschlossene Sache und wird am 01.05.2014 in Kraft treten. Wesentliche Änderungen sind strengere Vorschriften bei Vermietung und Verkauf von Immobilien (Energieausweis muss bereits bei Inseraten Kennwerte vorgeben) und verschärfte Anforderungen für Neubauten ab dem 01.01.2016 bei Primärenergiebedarf und Dämmstandard.
Leider waren die nachfiolgend genannten Sonderzuschüsse über 250,-€ des Bundesamtes f. Wirtschaft u. Ausfuhrkontrolle sehr schnell vergeben und stehen nicht mehr zur Verfügung.
Stand: Oktober 2013
Der Gutschein richtet sich an die Empfänger einer Energieberatung, d. h. vorrangig an Eigentümer von Wohngebäuden und kann von diesen über die Internetseite des BAFA unter www.bafa.de, Energie, Energiesparberatung, Gutschein-Aktion elektronisch abgerufen werden.
Stand: 03.09.2013
Durch die 300mio Euro/a der Bundesregierung für die wohnwirtschaftlichen Programme der KfW, können folgende Verbesserungen im Programm Energieeffizient Sanieren sofort umgesetzt und damit genutzt werden:
- Erhöhung der Investitionszuschüsse für Einzelmaßnahmen von 7,5 % auf 10 % der förderfähigen Kosten, maximaler Zuschussbetrag 5000 Euro pro Wohneinheit
- Erhöhung der Investitionszuschüsse für den Standard KfW-Effizienzhaus 70 von 17,5 % auf 20 % der förderfähigen Kosten, maximaler Zuschussbetrag 15.000 Euro pro Wohneinheit
- Erhöhung der Investitionszuschüsse für den Standard KfW-Effizienzhaus 55 von 20 % auf 25 % der förderfähigen Kosten, maximaler Zuschussbetrag 18.750 Euro pro Wohneinheit
- Stand: 22.01.2013
- Erhöhung der Tilgungszuschüsse für den Standard KfW-Effizienzhaus 70 von 10% auf 12,5% des Zusagebetrages, maximal 9375 Euro je Wohneinheit
- Erhöhung der Tilgungszuschüsse für den Standard KfW-Effizienzhaus 55 von 12,5% auf 17,5% des Zusagebetrages, maximal 13.125 Euro je Wohneinheit
- Stand: 22.01.2013
Die Bundesregierung kündigt ein neues, 300 mio Euro starkes Paket, zur energetischen Gebäudesanierung an.
Stand: 19.12.2012
Ab dem 01.03.2013 ist eine zinsgünstige Finanzierung von Heizungsanlagen (bspw. Pelletanlagen oder Wärmepumpen) im Bereich der erneuerbaren Energien als Einzelmaßnahme bei der KfW bis max. 50.000 € pro Wohneinheit möglich. Mehr dazu auf der Homepage der KfW im Programm 167 ("Ergänzungskredit").
Stand: 20.12.2012
Das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz fördert ab August 2012 den Austausch von Heizungsumwälz- und Warmwasserzirkulationspumpen. Insgesamt stehen Zuschüsse für den Austausch von 10.000 Pumpen bereit.
Die Förderbedingungen:
- Einfamilien-, Zweifamilien- und Reihenhäuser in Hessen
- Gefördert werden bis zu 2 Pumpen pro Haus
- Zuschuss 100 € pro Pumpe
- Ausführungsfrist nach Förderbescheid: 6 Monate
- Handwerkerausführung erforderlich
- Nachweis durch Handwerkerrechnung und auf einem von der Hessischen Energiespar-Aktion zugesandten Formularblatt
- Mit den Arbeiten darf nicht vor der Zusendung des Bescheides begonnen werden!!
Stand: 01.09.2012
Ab dem 15. August 2012 sind die Zuschüsse des Bundeamtes f. Wirtschaft u. Ausfuhrkontrolle für Solaranlagen (thermisch), Biomasseanlagen und Wärmepumpen in 1- und 2-Familienhäusern, in Mehrfamilienhäusern sowie in gewerblichen und öffentlichen Gebäuden deutlich erhöht worden.
Stand: 15.08.2012
Die Zuschüsse durch das Bundesamt f. Wirtschaft u. Ausfuhrkontrolle bei Energieberatungen von Wohngebäuden wurden zur 2. Jahreshälfte um bis zu 140,-€ auf bis zu 500,-€ erhöht.
Stand: 01.07.2012
Die im Jahr 2011 gestrichene Förderung von BHKW´s (Blockheizkraftwerken) durch das BAFA (Bundesamt f. Wirtschaft u. Ausfuhrkontrolle) ist bei Anlagen kleiner 20kW wieder eingeführt worden. Der Förderhöchstbetrag liegt bei 3.450,-€. Die Randbedingungen wie Wartungsvertrag und technische Daten sind zwingend einzuhalten.
Stand: 01.04.2012
Der Zuschuss der KfW zur Baubegleitung wurde wie erwartet auf 4.000,-€ (max. 50% der Kosten) erhöht. Zeitgleich wurden die Zuschüsse für energetische Maßnahmen um 2,50% auf nunmehr 7,50% bei Einzelmaßnahmen erhöht. Im Effizienzhausbereich wurde diese ebenfalls erhöht und liegt nun bei mindestens 10,00% (ohne Finanzierung), bzw. 5,00% mit zeitgleicher KfW-Finanzierung
Stand: 01.01.2012
Die energetische Sanierung, bzw. deren steuerliche Absetzbarkeit kommt nun doch vor den Vermittlunsausschuss von Bundesrat und Bundestag.
Stand: 10.11.2011
Der KfW-Zuschuss zur Baubegleitung wird 2012 voraussichtlich auf 4.000,-€ pro Bauvorhaben erhöht.
Stand: 02.11.2011
Zuschüsse von bis zu 5.000,-€ bei sogenannten Micro-BHKW´s zur Wärme und Stromerzeugung in 1-2 Familienhäusern sind aktuell abrufbar.
Stand:31.10.2011
Erneute Senkung des Zinssatzes der KfW-Bank auf 1,00% bei Krediten auf 10 Jahren in der energetischen Sanierung.
Stand: 03.10.2011
Die KfW-Bank hat den Zinssatz gesenkt und ist bei energetischen Maßnahmen aktuell bei einer Laufzeit von 10 Jahren bei einem Zinssatz von 1,56%. Dieser Zinssatz kann auch bei Einzelmaßnahmen in Anspruch genommen werden. Stand: 11.08.2011.
Das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz fördert ab August 2012 den Austausch von Heizungsumwälz- und Warmwasserzirkulationspumpen. Insgesamt stehen Zuschüsse für den Austausch von 10.000 Pumpen bereit.
Bad News:
Stand: 22.01.2013
Strompreiserhöhung ab 01.01.2013
Die auf den Strompreis aufgeschlagene Umlage zur Förderung erneuerbarer Energien steigt um 47 Prozent auf 5,277 Cent je Kilowattstunde, was unter dem Strich eine Strompreiserhöhung von bis zu 10% bedeuten kann.
Stand: November 2012
Gaspreiserhöhungen im Herbst 2012
"Die Arbeitsebene des Bundesumweltministeriums will eine Energiepolizei einführen", kritisierte der CSU-Politiker am Donnerstag in Berlin. Um Wohnungen und Häuser auf vorschriftsmäßige Dämmung zu prüfen, solle den Behörden ein Recht auf Betreten eingeräumt werden. Damit solle in diesem Fall das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung außer Kraft gesetzt werden. "Das ist mit mir nie im Leben zu machen", sagte Ramsauer. Um die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) voranzubringen, habe er einen Gesprächstermin mit Umweltminister Peter Altmaier (CDU) vereinbart. Es gebe erheblichen Gesprächsbedarf.
Stand: 08.08.2012 (Quelle: Reuters Deutschland)
Im Oktober 2012 werden die Netzbetreiber die Umlage veröffentlichen, die von Verbrauchern für die Förderung des Ökostroms 2013 bezahlt werden muss. Derzeit liegt sie bei 3,59 Cent pro Kilowattstunde, was für einen Durchschnittshaushalt etwa 12 Euro im Monat ausmacht. Unter anderem wegen der Zunahme des Ökostroms, der im ersten Halbjahr fast 25 Prozent des Bedarfs gedeckt hat, wird mit einem deutlichen Anstieg gerechnet. Schätzungen gehen von Werten zwischen 4,5 und 5,5 Cent aus.
Stand: 08.08.2012 (Quelle: Reuters Deutschland)
Die steuerliche Absetzbarkeit von energetischen Komplettsanierungen scheint nicht umgesetzt zu werden, da voraussichtlich keine Einigung zwischen Bundesrat und Bundestag zustande kommen wird.
Stand: 08.08.2011
Mehr als 100 Gasanbieter haben Preiserhöhungen von bis zu 29% für die Monate August und September 2011 angekündigt