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Ausgelaufene Programme:

Programmnummer 431

Mit dem Programm "Energieeffizient Sanieren – Sonderförderung" gewährt die KfW Zuschüsse für:

  • die qualifizierte Baubegleitung durch einen Sachverständigen während der Sanierungsphase von bestehenden Gebäuden --- diese wird von der KfW seit 2014 und ebenfalls vom BAFA (Ausnahme Heizungstausch) zwingend gefordert ---


Diese Baubegleitung beinhaltet unter anderem:
-Unterstützung bei der Angebotsauswertung,
-mindestens eine Baustellenbegehung vor Ausführung der Putzarbeiten bzw. vor Verschließen eventueller Bekleidungen,
-Kontrolle und Begleitung bei der Übergabe der Haustechnik, ggf. mit ergänzender technischer Einweisung in die Haustechnik, sowie ggf. Prüfung des Nachweises des hydraulischen Abgleichs.
Für die Baubegleitung wird bei der Erreichung von Effizienzhaus-Standards ein Zuschuss in Höhe von 50 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 4.000 Euro pro Antragsteller und Investitionsvorhaben gewährt. Bei der Durchführung von Einzelmaßnahmen beträgt die max. Zuschusshöhe 2.500 Euro und bei Mehrfamilienhäuser max. 1.000 Euro pro Wohneinheit.

die Optimierung der Wärmeverteilung an bestehenden Heizungsanlagen ist Teil der BEG-Zuschuss-Förderung von Einzelmaßnahmen (seit dem 01.01.2021)
Voraussetzungen für eine Förderung aller nachstehenden Maßnahmen sind:
• das zu fördernde Gebäude muss mindestens 5 Jahre alt

Gefördert werden insbesondere:
• die Analyse des Ist-Zustandes nach DIN EN 15378, die Durchführung des hydraulischen Abgleichs und die Einregulierung der Anlage in den Soll-Zustand,
• der Ersatz bestehender Pumpen durch Hocheffizienzumwälzpumpen (Effizienzklasse A) und/oder hocheffiziente Zirkulationspumpen eines vergleichbaren Energieeffizienz-Standards sowie der Einbau von Strangdifferenzdruckreglern,
• der Austausch von nicht voreinstellbaren gegen voreinstellbare Ventile sowie
• die Verbesserung der Regelungstechnik und der Einbau von Pufferspeichern


Der Zuschuss beträgt 20-25 % der Kosten für die Optimierung der Wärmeverteilung.