Wohngebäude:
KFN Programm 297-299
Nicht mehr gültige Programme (ausgelaufen 2023):
BEG WG - Neubau (Effizienzhausstufen 40 plus) als Kreditvariante (Tilgungszuschuss)
Maßnahmen an neu zu errichtenden Wohngebäuden zum erreichen des Effizienzhaus-Stufen 40 oder 40 plus werden mit 5% in der sog. Nachhaltigkeitsklasse (NH-Klasse) von max. 120.000,-€ pro Wohneinheit gefördert (Tilgungszuschuss oder reiner Zuschuss).
BEG Baubegleitung
Beim Neubau eines Effizienzhauses betragen die Zuschüsse bei 1-2 Wohneinheiten max. 5.000,-€ (50% von 10.000,-€ Kosten). Bei Mehrfamilienhäuser beträgt die Förderung 50% von max. 4.000,-€ pro Wohneinheit bis max. 40.000,-€ x 50% Förderung.
Nichtwohngebäude:
Die Förderung von Neubauten liegen prozentual fast in gleicher Höhe wie bei den Wohngebäuden.
Nicht mehr gültige Programme (ausgelaufen 27.07.2022):
Wohngebäude:
BEG WG - Neubau (Effizienzhausstufen 55-40 plus) als Kreditvariante (Tilgungszuschuss) oder in der reinen Zuschussvariante
Maßnahmen an neu zu errichtenden Wohngebäuden zum erreichen des Effizienzhaus-Stufen 55, 40 oder 40 plus werden mit 15-25% von max. 120.000,-€ pro Wohneinheit gefördert (Tilgungszuschuss oder reiner Zuschuss). Beim 40 plus Standard erhöht sich die Summe der förderfähigen Kosten auf 150.000,-€. Wird in diesem Zusammenhang bei der 40er oder 55er Stufe der EE-Standard (erneuerbare Energien Standard) erreicht, so erhöht sich der Zuschuss um 5% und die förderfähige Summe pro Wohneinheit und Jahr von 120.000 € auf 150.000,-€.
BEG Baubegleitung
Die vorgeschriebene Baubegleitung wird bei Einzelmaßnahmen mit max. 2.500 zusätzlich gefördert (1-2 Wohneinheiten). Ab 3 Wohneinheiten sind 1.000,-€ zusätzlich pro Wohneinheit als Zuschuss oder Tilgungszuschuss möglich. Bei MFH sind max. 10.000,-€ (10 x 2.000 x 50%) Förderung möglich.
Bei der Sanierung auf eine Effizienzhaus-Stufe betragen die Zuschüsse bei 1-2 Wohneinheiten max. 5.000,-€ (50% von 10.000,-€ Kosten). Bei Mehrfamilienhäuser beträgt die Förderung 50% von max. 4.000,-€ pro Wohneinheit bis max. 40.000,-€ x 50% Förderung. Diese Förderung ist auch beim Neubau möglich.
Nichtwohngebäude:
Die Förderung von Neubauten liegen prozentual fast in gleicher Höhe wie bei den Wohngebäuden.
Nicht mehr gültige Programme (ausgelaufen 31.12.2020 oder 30.06.2021):
Programmnummer 153
KfW-Effizienzhaus 40 Plus (ab dem 01.04.2016)
KfW-Effizienzhaus 40
KfW-Effizienzhaus 55 / Passivhaus
KfW-Effizienzhaus 70 (entfällt zum 01.04.2016)
Finanziert werden bis zu 100 % der Bauwerkskosten (Baukosten ohne Grundstück), maximal 50.000 Euro (100.000 Euro ab dem 01.04.2016; 120.000,-€ ab dem 24.01.2020) pro Wohneinheit.
Tilgungszuschuss
Mit Nachweis des erreichten KfW-Effizienzhaus Niveaus werden Tilgungszuschüsse wie folgt gewährt (jeweils in % des Zusagebetrages):
KfW-Effizienzhaus 40 Plus mit 15%/25% ab dem 24.01.2020
KfW-Effizienzhaus 55 / Passivhaus mit 5%/15% ab dem 24.01.2020
Separate Zuschüsse für Wärmepumpen, Solaranlagen und Pelletanlagen durch das BAFA (Bundesamt f. Wirtschaft u. Ausfuhrkontrolle) werden bei Neubauten seit dem 01.01.2021 nicht mehr gewährt.