Aktuelle Förderprogramme im Überblick
- Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie übernimmt nun 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch höchstens
- 650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und
- 850 Euro für Wohngebäude mit mehr als drei Wohneinheiten. Es kann zusätzlich die Besprechung des Beratungsberichtes mit dem Beirat/der Hausverwaltung mit bis zu 250,-€ bezuschusst werden.
- Der Bauantrag bzw. die Bauanzeige für das Beratungsobjekt muss mindestens zehn Jahre zurückliegen.
- Ist Beratungsempfänger ein Unternehmen, so handelt es sich bei der Beratungsförderung um eine De-minimis-Beihilfe. Das beratene Unternehmen hat daher gegenüber dem BAFA eine De-minimis-Erklärung abzugeben und erhält im Falle der Förderung eine De-minimis-Bescheinigung.
Energieeffizient Sanieren - Kreditvariante
Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss
Energieeffizient Bauen
Energieeffizient Sanieren – Sonderförderung
KfW-Wohneigentumsprogramm